Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen ersetzen alle
vorhergehenden.
1. Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Bestellers. Die Liefermöglichkeit bleibt grundsätzlich
vorbehalten. Schadenersatzansprüche wegen möglichem Lieferverzug können nicht
anerkannt werden.
2. Gewährleistung
2.1 Der Besteller hat die
Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und allfällige Mängel
unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware,
unter Beifügung des Lieferscheines der Supravision AG, schriftlich bekannt zu
geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.
2.2 Weist die
Lieferung Mängel auf, verpflichtet sich die Supravision AG, die schadhaften oder
unbrauchbaren Teile nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
2.3 Jeder
weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf
Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist wegbedungen.
3.
Transportschaden
Eine Sendung mit allfälligem Transportschaden ist vom
entsprechenden Transportunternehmen mit Vorbehalt anzunehmen. Resultiert ein
Transportschaden, so ist dieser zwecks Tatbestandesaufnahme unverzüglich dem
Transportunternehmen zu melden. Das Verpackungsmaterial muss bis zur Aufnahme
des Schadenprotokolls zurückbehalten werden. Für Schaden ohne Schadenprotokoll
lehnen wir jede Haftung ab.
4. Rücksendungen
Retouren oder
Teilrücksendungen setzen unsere schriftliche Zustimmung voraus und können nur
bis zu 30 Tagen, ab Lieferdatum, berücksichtigt werden.
Gutschriften werden
nur für neuwertige Ware ausgestellt, d.h. in verkaufsfähigem Zustand, in
Originalverpackung, ohne Preisanschrift oder Kundenetiketten, ohne irgend eine
Markierung wie «Retour» usw.
Bei Retouren von bestellten und von uns richtig
gelieferten Waren wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 5% jedoch mindestens
CHF 50.--, bei Ersatzlampen werden 25% vom Kaufpreis sowie das Porto verrechnet.
Sämtliche von uns vorausbezahlten Kosten, wie Transportkosten usw. werden
ebenfalls verrechnet. Die Retouren müssen franko Domizil Supravision AG
erfolgen. Kosten die bei Retouren entstehen werden ebenfalls
verrechnet.
Lampen, Spezialanfertigungen, Ersatzteile mit elektronischen
Bauteilen, sowie speziell bestellte Ware können nicht zurückgenommen
werden.
5. Warenaustausch
Warenaustausch wird gleichgestellt wie
Rücksendungen.
6. Mietbedingungen
6.1 Der Mietpreis bezieht sich
auf die reservierte Mietzeit (Einsatztage) in Tagen. Das Gerät muss bis zum
vereinbarten Zeitpunkt wieder bei der Firma Supravision AG sein. Verzögert sich
während der Rückführung das Eintreffen der Mietgeräte bei Supravision AG über
die ursprünglich vorgesehene Mietfrist hinaus, so wird der Mietpreis
entsprechend angepasst und in Rechnung gestellt. Transport, Montage,
Inbetriebnahme und Demontage werden, sofern nichts anderes auf der
Auftragsbestätigung vereinbart, zusätzlich mit CHF 120.-- / Std. für die Arbeit
sowie CHF 60.-- Wegpauschale verrechnet.
6.2 Modelländerungen bleiben
vorbehalten.
6.3 Bei notwendigen Reparaturen während der Mietzeit sind
diese durch die Supravision AG vorzunehmen oder einem von ihr bezeichneten
Dritten zur Reparatur zu übergeben. Sind die Reparaturen nicht vom Kunden
verschuldet, werden sie von der Supravision AG übernommen.
Hin- und
Rücktransport der Geräte gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Der Kunde
übernimmt die Haftung für die Mietgeräte zum Zeitpunkt der Übernahme oder von
Transportbeginn ab Lagerausgang am Domizil der Supravision AG bis zum Zeitpunkt
der Rückgabe oder bis Transportende bei Lagereingang am Domizil Supravision AG.
Er haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch
unsachgemässe Handhabung, durch Drittpersonen, durch Transport, ungeeignete
Platzierung, Verwendung im Freien etc.) sowie für Verlust (einschliesslich
Diebstahl); Leistungen der Versicherung von Supravision AG werden
angerechnet.
6.5 Der Mieter haftet für sämtliche Fälle von Vandalismus
und mutwilliger Beschädigung.
6.6 Der Vermieter übernimmt keine
Ersatzansprüche, falls der Mietgegenstand beim Einsatz wegen fahrlässiger oder
unsachgemässer Handhabung seitens des Mieters nicht funktionsfähig ist. Die
Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, infolge Störungen
oder Ausfällen der vermieteten Geräte samt Zubehör, ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Der Mieter kann keine Ersatzansprüche geltend machen, wenn die
Auslieferung durch Dritte verspätet oder verunmöglicht wurde.
6.7
Ansprüche für direkten oder indirekten Schaden des Kunden als Folge einer durch
Supravision AG erbrachten Dienstleistung sind ausgeschlossen; ebenso sind
Schadenersatzansprüche Dritter ausgeschlossen.
6.8 Mietet oder leiht der
Kunde von Supravision AG das Mietobjekt für einen Dritten (z.B. dessen Kunde),
so haftet er gegenüber der Supravision AG. Die Geltendmachung und Durchsetzung
von Ansprüchen von Supravision AG gegenüber Dritten bleibt
vorbehalten.
6.9 Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum
Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung
gestellt.
7. Preise / MwSt
Die Preise verstehen sich inklusive der
Schweizer MwSt. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. (z.B. zufolge
Kursschwankungen der Fremdwährung der Lieferfirmen). Lieferungen ins Ausland
werden exklusive MwSt verrechnet. Die Bezahlung der MwSt und des Importzolls
sind Sache des Bestellers.
8. NTI Produkte
Die Preisangaben sind
verbindlich und exklusiv MwSt angegeben. Für sämtliche Produkte gilt für die
Schweiz ein Mindestbestellwert von CHF 500.--, für Bestellungen aus der EU CHF
1'000.--. Das Porto wird nach Aufwand verrechnet. Wird eine Bestellung von uns
korrekt geliefert und trotzdem vom Kunden retourniert, verrechnen wir 8% vom
Warenwert als sogenannte „restocking fee“ sowie die angefallenen
Portokosten.
9. Versandkosten
Die Wahl der Transportart bleibt uns
überlassen. Bei vom Kunden verlangter Express-Lieferung wird die Differenz zur
Normal-Fracht- bzw. -Post-Sendung zusätzlich verrechnet.
10.
Kleinmengenzuschlag
Bei Bestellungen unter CHF 200.-- Netto-Warenwert wird
zuzüglich zu den Portokosten ein Kleinmengenzuschlag von CHF 30.--
verrechnet.
11. Zahlungsbedingungen
Für Private und Neukunden gilt
Bar- oder Vorauszahlung. Für Lieferungen ins Ausland gilt Vorauszahlung oder
Zahlung per Kreditkarte. Unsere Rechnungen sind für bestehende Kunden und Firmen
innerhalb von 30 Tagen, netto ohne Abzüge zahlbar. Bei Überschreitung des
Zahlungsziels gelten alle offenen Posten als verfallen. Lieferungen gegen
Nachnahme werden gegen entsprechenden Zuschlag ausgeführt. Die Zahlungstermine
sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung
oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, welche die Supravision AG nicht zu
vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen
wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Supravision AG nicht anerkannten
Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzuhalten. Bei Aufträgen
über CHF 20'000.-- gilt 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Arbeitsbeginn und 1/3
bei Übergabe.
12. Erfüllungsort
Für beide Teile ist Erfüllungsort und
Gerichtsstand Zürich.
13. Abweichungen
Von diesen allgemeinen
Verkaufsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
Bedingungen des Bestellers, die mit unseren Bedingungen im Widerspruch stehen,
gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
14.
Produkthaftung
Eine Gewährung über Eignung unserer Produkte für den vom
Kunden beabsichtigten Verwendungszweck kann von uns nicht übernommen werden.
Gebrauchsanweisungen und Empfehlungen werden von uns nach bestem Wissen,
aufgrund der Erfahrung in der Praxis, abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich
und befreien den Käufer nicht vom eigenen „Produkte-Testen“. Die Haftung
beschränkt sich auf die Qualität unserer Produkte. Bei fehlerhafter Qualität
wird der Wert des betreffenden Produktes ersetzt. Für allfällige, weitere
Schäden wird jede Haftung abgelehnt.
15. Geräte-Garantie /
Lampen-Garantie
Es gelten die Garantiebestimmungen gemäss
Herstellerangaben.
16. Änderungen
der Liefer- und Verkaufsbedingungen
bleiben vorbehalten.